Abstimmungen allgemein
Urnen Öffnungszeiten
Haben Sie die Abstimmungs-/Wahlunterlagen nicht erhalten? Wenden Sie sich an die Gemeinderatskanzlei.
Vorzeitige Stimmabgabe
Stimmberechtigte oder ihre Stellvertreter können vom Montag vor dem Abstimmungssonntag an während der Schalteröffnungszeiten bei der "Einwohnerkontrolle" im Gemeindehaus stimmen.
| Montag | 0700-1200 1330-1800 |
| Dienstag bis Freitag | 0800-1200 1330-1600 |
Stimmabgabe an der Urne
Die Urnenlokale im Gemeindehaus und im Schulhaus Zollikerberg sind am Abstimmungs-/ Wahlsonntag jeweils von 09.30 bis 11.30 Uhr geöffnet.
Beachten Sie, dass die Urnenlokale seit diesem Jahr am Samstag nicht mehr geöffnet sind.
Informationen zu Urnengängen
Sämtliche Informationen zu bevorstehenden Urnengängen werden jeweils unter der Rubrik Urnengänge aufgeschaltet.
Hinweis: Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen und Wahlen sind nur Teilresultate. Die Gesamt- bzw. Schlussresultate des Kantons finden Sie unter www.statistik.zh.ch, jene des Bundes unter www.admin.ch.
Wahl- und Abstimmungsresultate werden in Zollikon jeweils am Sonntag des Urnengangs von den Mitgliedern des Wahlbüros Zollikon ausgezählt.
Brieflich abstimmen
Regelung für briefliches Abstimmen
Stimmberechtigte, welche brieflich wählen und stimmen wollen, müssen folgendes beachten:
- Die ausgefüllten Wahl- und Stimmzettel sind in das mitgelieferte Stimmzettel-Kuvert oder in ein neutrales Kuvert einzulegen; dieses ist zu verschliessen.
- Das Stimmzettel-Kuvert bzw. das neutrale Kuvert ist zusammen mit dem unterzeichneten Stimmrechtsausweis in das gleiche Kuvert zu legen, mit welchem die Wahl- und Stimmunterlagen zugestellt worden sind, und zwar so, dass die Adresse des Wahlbüros im Fenster erscheint. Anstelle des Zustellkuverts kann auch ein anderes neutrales Kuvert mit dem Vermerk "Briefliche Stimmabgabe" verwendet werden.
- Für jede stimmberechtigte Person ist ein eigenes Zustell-Kuvert zu verwenden.
- Das Zustell-Kuvert muss bis zur Schliessung der Urnenlokale am Sonntag bei der Gemeindeverwaltung eintreffen (Postweg oder Briefkasten Gemeindehaus). Später eingehende Kuverts fallen ausser Betracht.
- Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig, wenn die eigenhändige Unterschrift der stimmberechtigten Person auf deren Stimmrechtsausweis fehlt.
Stellvertretung
Jede stimmberechtigte Person kann an der Urne zwei beliebige weitere Stimmberechtigte ihrer Gemeinde vertreten. Dabei sind folgende Vorgaben einzuhalten:
- Die Stellvertretung erfordert die gleichzeitige Stimmabgabe des/der Stellvertreters/in (Abgabe eigener Stimmrechtsausweis).
- Der Stimmrechtsausweis muss von der vertretenen Person unterzeichnet sein! Vermerke wie "im Auftrag" oder "in Vertretung" mit Unterschrift des/der Stellvertreters/-in sind ungültig.